Saint Martin
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 47,5% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 0% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Steuerdomizil (domicile fiscal) mit Sitz in Saint-Martin nach den Regeln des französischen Steuergesetzbuches
- Für Personen, deren vorheriger steuerlicher Wohnsitz innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Umzug in Metropolitan-Frankreich oder einem anderen französischen Überseedepartement war, sind mindestens 5 Jahre Wohnsitz in Saint-Martin erforderlich, bevor sie als steuerlich in Saint-Martin ansässig gelten (CGCT Art. LO 6314-4 I-1°).
Die Besteuerung basiert auf dem Sitz des Steuerdomizils und nicht auf der Staatsbürgerschaft, aber es gibt eine spezielle 5‑Jahres-Regel für Personen, die aus dem französischen Mutterland oder anderen französischen Überseedepartements kommen, die den Erwerb des steuerlichen Wohnsitzes in Saint‑Martin verzögert und sie während dieses Zeitraums weiterhin nach dem System des „Mutterlandes oder Überseedepartements“ steuerpflichtig macht. Daher ist die Änderung des steuerlichen Wohnsitzes stärker eingeschränkt als bei einem reinen Tagessystem, aber es gibt keine lange Nachwirkung oder Wegzugsteuer.
Direction des Services Fiscaux de la Collectivité de Saint‑Martin