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Myanmar

South-Eastern Asia · MM · 8 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 22%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 25%
Kapitalgewinne 10%
MwSt. / USt. (Standard) 5%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit kann durch die Ausreise aus Myanmar und den Wegfall des Wohnsitzes oder des Hauptwohnsitzes dort beendet werden, und für Ausländer durch einen Aufenthalt von weniger als 183 Tagen; Myanmar besteuert jedoch nun auch nicht ansässige Staatsbürger auf ausländische Gehälter und bestimmte andere ausländische Einkünfte, was es für seine Staatsangehörigen schwierig macht, der myanmarischen Steuer auf weltweites Einkommen vollständig zu entgehen.

PwC summary of Myanmar tax law / Myanmar Income Tax Law and Union Tax Law 2023

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →