Mongolia
Eastern Asia · MN · 26 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 20% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnsitz in der Mongolei für 183 Tage oder mehr innerhalb eines Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten
- 50 % oder mehr des steuerpflichtigen Gesamteinkommens aus der Mongolei erzielt oder daraus bezogen
Die steuerliche Ansässigkeit basiert ausschließlich auf einem 183-Tage-Aufenthaltstest oder einem steuerpflichtigen Einkommen von mindestens 50 % aus der Mongolei. Die Beendigung der Ansässigkeit erfordert daher hauptsächlich die Reduzierung der Tage im Land und des mongolisch stammenden Einkommens unter diese Schwellenwerte. Es gibt keine Hinweise auf eine fortlaufende steuerliche Haftung aufgrund der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes, sobald diese Tests nicht mehr erfüllt sind.