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Mongolia

Eastern Asia · MN · 26 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 25%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 20%
Kapitalgewinne 10%
MwSt. / USt. (Standard) 10%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit basiert ausschließlich auf einem 183-Tage-Aufenthaltstest oder einem steuerpflichtigen Einkommen von mindestens 50 % aus der Mongolei. Die Beendigung der Ansässigkeit erfordert daher hauptsächlich die Reduzierung der Tage im Land und des mongolisch stammenden Einkommens unter diese Schwellenwerte. Es gibt keine Hinweise auf eine fortlaufende steuerliche Haftung aufgrund der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes, sobald diese Tests nicht mehr erfüllt sind.

Mongolian Tax Administration

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →