Mauritania
Western Africa · MR · 43 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 40% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 16% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- keine explizite gesetzliche Definition der individuellen steuerlichen Ansässigkeit im mauretanischen Steuerrecht; Ansässige und Nichtansässige werden für die Einkommensteuer auf Löhne hauptsächlich danach unterschieden, ob es sich um mauretanische Staatsangehörige oder ausländische/nichtansässige Personen handelt
- Mauritanische Staatsangehörige werden auf alle persönlichen Einkünfte, einschließlich Einkünfte aus dem Ausland, besteuert.
- Nichtansässige Personen (im Allgemeinen ausländische Personen) werden nur auf Einkünfte besteuert, die auf ihre Anstellung oder ihre Tätigkeiten in Mauretanien zurückzuführen sind.
Mauritanische Staatsangehörige bleiben nach nationalem Recht auf weltweite persönliche Einkünfte steuerpflichtig, und es gibt keinen klaren gesetzlichen Test zur Unterbrechung des Wohnsitzes, sodass die Beendigung der Steuerpflicht als ansässig in der Regel den Verlust des mauretanischen Status oder die Berufung auf eine vertragliche Regelung zur Auflösung von Doppelansässigkeiten erfordert und nicht einfach die geringere Anzahl von Tagen im Land.
Direction Générale des Impôts (via KPMG Mauritania Fiscal Guide summarising the General Tax Code)