Montserrat
Caribbean · MS · 1 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 40% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | — |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- ständiger Wohnsitz in Montserrat und physische Anwesenheit dort für einen bestimmten Zeitraum im Basisjahr (mit Ausnahmen für die Abwesenheit während des gesamten Jahres aus Gründen der Bildung, medizinischen Behandlung, behördlichen Pflichten oder aus anderen vom Comptroller anerkannten Gründen)
- physisch in Montserrat für nicht weniger als 183 Tage während des Basisjahres anwesend
- physisch in Montserrat für einen bestimmten Zeitraum während des Basisjahres anwesend war und dieser Zeitraum zusammenhängend mit einem Zeitraum der physischen Anwesenheit im unmittelbar vorangegangenen oder nachfolgenden Jahr ist, der für sich genommen den 183-Tage-Test erfüllt
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf der physischen Anwesenheit und dem Besitz eines ständigen Wohnsitzes in Montserrat; wenn Sie diesen aufgeben, veräußern oder nicht mehr besitzen und die 183-Tage-Regel oder die Kontinuitätstests nicht erfüllen, verlieren Sie Ihre Ansässigkeit ohne Mehrjahresregeln oder Staatsbürgerschaftsverknüpfung. Der Act stellt auch klar, dass, wenn keines der gesetzlichen Ansässigkeitskriterien erfüllt ist, eine Person für Steuerzwecke einfach als nicht ansässig behandelt wird.
Inland Revenue Department, Government of Montserrat (via OECD AEOI portal)