Malta
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 35% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 18% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- mehr als 183 Tage in Malta in einem Kalenderjahr
- Absicht, sich ordnungsgemäß in Malta aufzuhalten
- dauerhafter Wohnsitz / Aufenthaltsort und persönliche-wirtschaftliche Bindungen, die den gewöhnlichen Aufenthalt belegen
Ein Wegzug kann relativ unkompliziert sein, wenn die Person den 183-Tage-Test nicht mehr erfüllt und keine gewöhnlichen Wohnsitzverbindungen mehr unterhält. Es ist schwieriger, den Wohnsitz aufzugeben, wenn die Person einen gewöhnlichen Wohnsitz begründet hat, da kurze Abwesenheiten den Wohnsitz nicht zwangsläufig beenden, wenn die Person eine echte fortbestehende Verbindung zu Malta aufrechterhält.