Maldives
Southern Asia · MV · 1 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 15% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 15% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 8% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- ständiger Wohnsitz ist auf den Malediven (Abschnitt 79(kk)(1)(i) Einkommensteuergesetz)
- sich auf den Malediven aufhalten oder beabsichtigen, sich für insgesamt 183 Tage oder mehr innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums, der während eines Steuerjahres beginnt oder endet, aufzuhalten (Abschnitt 79(kk)(1)(ii))
- Angestellter oder Beamter der Regierung der Malediven, der während eines Steuerjahres im Ausland tätig ist (Abschnitt 79(kk)(1)(iii))
Die steuerliche Ansässigkeit ist rein wohnsitzbasiert: Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz auf den Malediven nicht mehr haben, kein Regierungsangestellter sind, der im Ausland eingesetzt ist, und unter der 183-Tage-/12-Monats-Grenze bleiben, hören Sie auf, ein steuerlicher Einwohner zu sein, ohne jegliche Nachlaufregelungen oder Wegzugsteuern. Die wichtigste praktische Schwierigkeit besteht darin, sicherzustellen, dass Sie Ihre Bindungen an Ihren ständigen Wohnsitz und Ihre Tageszählung für maledivische Zwecke eindeutig aufbrechen.