Malawi
Eastern Africa · MW · 7 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 40% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 16,5% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physisch in Malawi für insgesamt mindestens 183 Tage in einem Steuerjahr anwesend
- wohnt dauerhaft oder langfristig in Malawi
- beabsichtigt, sich für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 183 Tagen pro Jahr in Malawi aufzuhalten
- besitzt eine malawische Geschäftsanwesenheitsgenehmigung
- besitzt eine malawische Arbeitserlaubnis
- besitzt eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung für Malawi
Die Besteuerung basiert auf Quelle und Wohnsitz; der Wohnsitz endet im Allgemeinen durch die Ausreise aus Malawi, das Unterschreiten der 183-Tage-/Langzeitpräsenz- und Absichtstests sowie den Verzicht auf malawische Wohnsitz- oder Arbeitserlaubnisse, ohne dass eine fortlaufende Besteuerung auf Basis von Domizil oder Staatsbürgerschaft besteht.
Malawi Revenue Authority via Andersen summary (based on Malawi Taxation Act)