Malaysia
South-Eastern Asia · MY · 73 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 24% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 30% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 0% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 182 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- 182 Tage oder mehr im Basisjahr
- weniger als 182 Tage, aber verbunden mit einem Zeitraum von 182+ Tagen, der sich über aufeinanderfolgende Jahre erstreckt
- 90 Tage oder mehr im Basisjahr plus Einwohner/Anwesend für 3 der vorherigen 4 Jahre
- Einwohner für die vorangegangenen 3 Jahre und wieder Einwohner im folgenden Jahr
- als ansässig geltend für bestimmte Staatsbürger, die im öffentlichen Dienst/bei einer gesetzlichen Behörde beschäftigt sind, während sie im Ausland eingesetzt sind
Die Aufenthaltsregeln Malaysias basieren hauptsächlich auf Tageszählung und Rückwärts-/Vorwärtsprüfungen, sodass eine Ausreise unkompliziert sein kann, wenn man auch verbundene Zeiträume und mehrjährige Kontinuität vermeidet. Es ist schwieriger als ein reiner 183-Tage-Test, da die Ansässigkeit durch Verknüpfung benachbarter Jahre und die Regeln 3 von 4 Jahren / vorherige 3 plus folgende Jahre fortbestehen kann.