Niger
Western Africa · NE · 0 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 19% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- ansässig in Niger für das Steuerjahr
- eine dauerhafte Unterkunft in Niger zur Verfügung steht
- gewöhnlich in Niger ansässig ist (gewöhnlicher Wohnsitz)
- physisch in Niger für 183 Tage oder mehr in einem Zeitraum von 12 Monaten anwesend, einschließlich vorübergehender Abwesenheiten
- Diplomatische oder konsularische Beamte Nigers, die im Ausland tätig sind, werden als Steuerinländer Nigers behandelt
Die steuerliche Ansässigkeit kann im Allgemeinen durch die Ausreise aus Niger, das Unterschreiten der 183-Tage-Grenze und die Trennung von dauerhaftem Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt aufgehoben werden, aber ein nigerianischer Domizil oder diplomatischer Status kann Sie bis zur eindeutigen Trennung dieser Verbindungen ansässig halten.