Nigeria
Western Africa · NG · 17 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | 30% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 7,5% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- 183+ Tage in Nigeria innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums
- Wohnsitz in Nigeria
- Dauerhaftes Zuhause für den Hausgebrauch in Nigeria verfügbar
- gewöhnlicher Wohnsitz in Nigeria
- erhebliche wirtschaftliche oder unmittelbare familiäre Bindungen in Nigeria
- Diplomat/diplomatische Vertreter Nigerias im Ausland
Ein Wegzug reicht nicht aus, wenn die Person weiterhin ihren Wohnsitz in Nigeria hat, einen ständigen Wohnsitz unterhält oder dort noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder wesentliche familiäre/wirtschaftliche Bindungen hat. Die offizielle Zusammenfassung der OECD behandelt den Wohnsitz ebenfalls als unabhängigen Aufenthaltsgrund, sodass die Beendigung des Wohnsitzes mehr als nur das Unterschreiten von 183 Tagen erfordern kann.