Philippines
South-Eastern Asia · PH · 43 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 12% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Philippinischer Staatsbürger, der kein „non-resident citizen“ gemäß Abschnitt 22(E) des NIRC ist (d. h. keine physische Präsenz im Ausland mit der Absicht, sich dort dauerhaft niederzulassen, etabliert hat)
- Ausländer, die sich tatsächlich auf den Philippinen aufhalten und keine bloßen Durchreisenden oder vorübergehend Anwesenden sind (Test auf Wohnsitz vs. vorübergehende Anwesenheit) gemäß Abschnitt 22(E) des NIRC
- Ausländer, der seinen festen oder dauerhaften Wohnsitz auf den Philippinen hat, auch wenn dieser vorübergehender Natur ist, wie vom BIR (z. B. Anmietung von Eigentum, Einschreibung von Kindern, Beitritt zu lokalen Organisationen) interpretiert wird
- Ausländer, dessen Absicht und Zweck auf einen längeren oder unbestimmten Aufenthalt auf den Philippinen hindeuten (z. B. langfristige Beschäftigung, Geschäftsinvestition, Ruhestand), wie durch Visa, Verträge und ähnliche Dokumente belegt
- Ausländer, dessen *aggregate* Aufenthalt und die Umstände eine Ansässigkeit zeigen, wobei die BIR-Praxis einen Aufenthalt von mehr als einem Jahr als starke Vermutung der Ansässigkeit betrachtet und 180+ Tage eine Einzelfallprüfung erfordern
- Ausländer, dessen Visum oder Einwanderungsstatus eine Ansässigkeit anzeigt (z. B. unbefristete/Einwanderungsvisa oder spezielle Aufenthaltsvisa, die vom BIR steuerlich als ansässig betrachtet werden)
Die philippinische Steueransässigkeit basiert auf Fakten und Umständen (Wohnsitz vs. vorübergehender Aufenthalt und Absicht), daher endet sie im Allgemeinen, wenn eine Person ausreist und ihre Umstände eindeutig ändert. Das BIR erwartet jedoch Beweise für eine dauerhafte Ausreise oder eine geänderte Absicht, anstatt sich ausschließlich auf einen Zähltag-Test zu verlassen. Es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte weltweite Besteuerung oder eine formelle mehrjährige Nachfrist, aber der Nachweis der Nichtansässigkeit kann Dokumentation erfordern, und für Ausländer wird der Aufenthaltsstatus bis zur dauerhaften Ausreise oder einer nachgewiesenen Änderung der Umstände als fortbestehend angenommen.