Pakistan
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 29% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | 15% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 18% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- In Pakistan für 183 Tage oder länger im Steuerjahr anwesend
- in Pakistan für 120 Tage oder mehr im Steuerjahr ANWESEND UND in Pakistan für 365 Tage oder mehr insgesamt während der vier vorangegangenen Steuerjahre ANWESEND
- Mitarbeiter oder Beamter der Bundesregierung oder einer Provinzregierung, der während des Steuerjahres im Ausland tätig ist
- Bürger Pakistans, der sich während des Steuerjahres nicht länger als 182 Tage in einem anderen Land aufhält oder der kein steuerpflichtiger Einwohner eines anderen Landes ist
Die Beendigung des steuerlichen Wohnsitzes erfordert im Allgemeinen die Unterschreitung der gesetzlichen Schwellenwerte für die Aufenthaltsdauer in Pakistan und, für pakistanische Staatsbürger, die Begründung eines Wohnsitzes oder den Aufenthalt von mehr als 182 Tagen in einem anderen Land; es gibt keine Wohnsitz- oder lebenslange Staatsbürgerschaftsbesteuerung, aber der zusätzliche, staatsbürgerschaftsspezifische Test macht die klare Beendigung des Wohnsitzes etwas komplizierter als ein einfaches Tagessystem.