Saint Pierre and Miquelon
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 38% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Haushalt oder Hauptwohnsitz (Foyer) mit Sitz in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon)
- Hauptwohnsitz / Hauptaufenthaltsort in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon), typischerweise mehr als 183 Tage im Kalenderjahr oder mehr Tage dort als in jedem anderen einzelnen Land
- hauptberufliche Tätigkeit in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon), ob angestellt oder nicht, sofern sie nicht nur nebensächlich ist
- Zentrum der wirtschaftlichen Interessen in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon), wie z. B. Hauptinvestitionen, Hauptgeschäft, Ort, von dem die meisten Einkünfte stammen
Der steuerliche Wohnsitz richtet sich nach den allgemeinen französischen Regeln, so dass er in der Regel endet, wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren Hauptaufenthaltsort, Ihre Hauptberufstätigkeit oder Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt nicht mehr in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon) haben. Die Behörden berücksichtigen jedoch alle Anknüpfungspunkte, sodass Sie Ihr Leben und Ihre wirtschaftlichen Bindungen eindeutig ins Ausland verlagern müssen.
Direction générale des finances publiques (DGFiP) – impots.gouv.fr