Palestine
Western Asia · PS · 9 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 15% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 15% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 16% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- 120 Tage in Palästina während des Steuerjahres
- beschäftigt während eines beliebigen Zeitraums des Jahres von der Palästinensischen Autonomiebehörde oder einer lokalen Behörde
- 183 Tage für eine nicht-palästinensische Person
Die offizielle Regel basiert weitgehend auf der Zählung von Tagen, sodass das Verlassen und Unterschreiten der 120-Tage-Schwelle im Allgemeinen die Ansässigkeit beendet. Für Personen, die von der Palästinensischen Autonomiebehörde oder einer lokalen Behörde beschäftigt sind, gibt es einen separaten Auslöser, aber es gibt keine offizielle Regel für die fortgesetzte Ansässigkeit, die auf Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder angenommener Ansässigkeit basiert, in den hier verwendeten Richtlinien.