Romania
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 16% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 10% |
| Kapitalgewinne | 1% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 19% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnsitz in Rumänien (Heimatadresse in Rumänien)
- dauerhafter Wohnsitz verfügbar in Rumänien (eigenes oder gemietetes, jederzeit für die Einzelperson und/oder Familie verfügbar)
- Zentrum der lebenswichtigen Interessen in Rumänien (engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zu Rumänien)
- Aufenthalt in Rumänien von mehr als 183 Tagen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten, der in dem betreffenden Kalenderjahr endet
- Rumänischer Staatsbürger, der im Ausland als Beamter oder Angestellter des rumänischen Staates tätig ist
Die Beendigung des steuerlichen Wohnsitzes in Rumänien erfordert im Allgemeinen mehr als nur die Ausreise und die Unterschreitung von 183 Tagen, da die Beibehaltung eines Wohnsitzes, einer ständigen Wohnstätte oder eines Lebensmittelpunkts in Rumänien Sie weiterhin ansässig machen kann; die Ausreise wird über einen Fragebogen zur steuerlichen Ansässigkeit formalisiert und die Behörden analysieren diese Bindungen. Dies macht den Austritt komplexer als reine Tagessysteme, aber es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte weltweite Besteuerung oder eine formelle mehrjährige „Nachfrist“, sobald Wohnsitz und Lebensmittelpunkt eindeutig verlagert sind.