Republic of Serbia
Southern Europe · RS · 64 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 15% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 20% |
| Kapitalgewinne | 15% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnsitz oder der Mittelpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen/lebenswichtigen Interessen im Hoheitsgebiet Serbiens
- Aufenthalt in Serbien für 183 Tage oder mehr, ununterbrochen oder mit Unterbrechungen, über einen beliebigen 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerjahr beginnt oder endet
- für die Entsendung ins Ausland zur Tätigkeit bei einer serbischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder für Serbien in einer internationalen Organisation, für die Dauer dieser Entsendung
Serbien hat keine staatenlose oder formelle Wohnsitz-basierte weltweite Besteuerung, daher beendet das Verlassen und Verlegen Ihres Lebensmittelpunkts sowie ein Aufenthalt von unter 183 Tagen im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit, aber in der Praxis müssen Sie der Steuerverwaltung Ihre Nichtansässigkeit nachweisen (und benötigen möglicherweise eine ausländische Steueransässigkeitsbescheinigung).
Tax Administration of the Republic of Serbia (Poreska uprava Republike Srbije)