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Republic of Serbia

Southern Europe · RS · 64 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 15%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 20%
Kapitalgewinne 15%
MwSt. / USt. (Standard) 20%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Serbien hat keine staatenlose oder formelle Wohnsitz-basierte weltweite Besteuerung, daher beendet das Verlassen und Verlegen Ihres Lebensmittelpunkts sowie ein Aufenthalt von unter 183 Tagen im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit, aber in der Praxis müssen Sie der Steuerverwaltung Ihre Nichtansässigkeit nachweisen (und benötigen möglicherweise eine ausländische Steueransässigkeitsbescheinigung).

Tax Administration of the Republic of Serbia (Poreska uprava Republike Srbije)

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →