Russia
Eastern Europe · RU · 79 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 22% |
| Kapitalgewinne | 13% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Physisch für mindestens 183 Kalendertage innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums innerhalb des Kalenderjahres in Russland anwesend (Tage können unterbrochen sein)
- Kurze Abwesenheiten (weniger als sechs Monate) zu medizinischen Behandlungs-, Bildungs- oder Arbeitszwecken an Offshore-Kohlenwasserstofflagerstätten werden als Anwesenheitstage behandelt und unterbrechen die Ansässigkeit nicht.
Die steuerliche Ansässigkeit für natürliche Personen basiert ausschließlich auf der Anzahl der Tage, nicht auf der Staatsbürgerschaft oder dem Wohnsitz, und es gibt keine gesetzliche Nachwirkung; sobald Sie sich in dem betreffenden 12-Monats-Zeitraum weniger als 183 Tage in Russland aufhalten (und nicht unter die geschützten Kategorien für kurzfristige Abwesenheit fallen), endet die steuerliche Ansässigkeit.