Saudi Arabia
Western Asia · SA · 2 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | no income tax |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Hat einen ständigen Wohnsitz in Saudi-Arabien und hält sich während des Steuerjahres mindestens 30 Tage in Saudi-Arabien auf
- Aufenthalte in Saudi-Arabien von 183 Tagen oder mehr während des Steuerjahres
Die steuerliche Ansässigkeit basiert ausschließlich auf der physischen Anwesenheit und dem Besitz eines ständigen Wohnsitzes, nicht auf der Staatsbürgerschaft oder Regeln für eine langfristige Ansässigkeit, sodass die Ansässigkeit im Allgemeinen endet, sobald Sie die 30‑Tage‑Regel/ständiger Wohnsitz oder die 183‑Tage‑Anwesenheitstests nicht mehr erfüllen. Es gibt keine Hinweise auf mehrjährige Nachlauf- oder Wegzugsteuerregelungen, die die meisten Personen nach ihrem Wegzug weiterhin als ansässig betrachten würden.
Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA), Kingdom of Saudi Arabia