Sweden
Northern Europe · SE · 92 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20,6% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 52,3% |
| Kapitalgewinne | 30% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 25% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- eine dauerhafte Wohnung (echtes Zuhause/Wohnsitz) in Schweden haben
- dauerhafter Aufenthalt in Schweden von mindestens sechs Monaten (dauerhafter Aufenthalt), einschließlich kurzer Unterbrechungen
- regelmäßige Übernachtungen in Schweden über einen Zeitraum von sechs Monaten, die einen dauerhaften Aufenthalt darstellen
- Aufrechterhaltung einer wesentlichen Anknüpfung (väsentlig anknytning) an Schweden nach vorherigem steuerlichem Wohnsitz dort
Der Wegzug ist schwierig, da frühere Einwohner (insbesondere schwedische Staatsbürger oder solche, die seit über 10 Jahren dort ansässig sind) als weiterhin ansässig gelten, wenn sie wesentliche Verbindungen aufrechterhalten, und sie müssen bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug nachweisen, dass alle wichtigen Bindungen zu Schweden gelöst sind.