Singapore
South-Eastern Asia · SG · 105 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 17% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 20% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 9% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Singapurischer Staatsbürger oder ständiger Einwohner Singapurs, der in Singapur wohnt, mit Ausnahme vorübergehender Abwesenheiten
- Ausländer, der sich im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 183 Tage in Singapur aufgehalten oder dort gearbeitet hat
- Ausländer, der sich 3 aufeinanderfolgende Jahre ununterbrochen in Singapur aufgehalten oder dort gearbeitet hat (auch wenn die Aufenthaltsdauer im ersten und/oder dritten Jahr weniger als 183 Tage beträgt)
- Ausländer, der in Singapur für einen zusammenhängenden Zeitraum tätig war, der sich über 2 Kalenderjahre erstreckt, wobei die Gesamtdauer des Aufenthalts (einschließlich der physischen Anwesenheit unmittelbar vor und nach der Anstellung) mindestens 183 Tage beträgt, ausgenommen sind Direktoren von Kapitalgesellschaften, öffentliche Unterhalter und Freiberufler
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf der physischen Anwesenheit und dem Wohnsitz im jeweiligen Veranlagungsjahr, ohne staatsbürgerschafts- oder domizilbasierte Nachlaufregeln; die Beendigung der Ansässigkeit wird im Allgemeinen durch die Aufgabe des Wohnsitzes oder der Arbeit in Singapur und das Unterschreiten der 183‑Tage- / Mehrjahres-Anwesenheitstests erreicht.