Slovenia
Southern Europe · SI · 50 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 22% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 50% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 22% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- eingetragener ständiger Wohnsitz in Slowenien
- mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr
- Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Slowenien
- gewöhnlicher Aufenthalt in Slowenien
- Slowenischer öffentlicher Bediensteter, der im Ausland beschäftigt ist
- Slowenischer Einwohner, der im Ausland bei einer EU-Institution/EZB/EIB/EIF/MdEP tätig ist
Die Ausreise ist nicht automatisch: FURS prüft die Umstände der Person bei der Ausreise und erlässt eine formelle Entscheidung, sodass eine Unterschreitung der Tagesanzahl allein nicht zum Ende des Wohnsitzes führen kann, wenn persönliche/wirtschaftliche Bindungen bestehen bleiben. Es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung oder eine britische Domizil-Regelung, sodass die Beendigung in der Regel möglich ist, sobald die Fakten die Nichtansässigkeit unterstützen.