Slovakia
Eastern Europe · SK · 70 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 24% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 23% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Daueraufenthaltsgenehmigung (trvalý pobyt) mit eingetragenem Wohnsitz in der Slowakei
- Wohnsitz in der Slowakei: Unterkunft verfügbar, die nicht nur für den gelegentlichen Gebrauch bestimmt ist, mit persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen, die die Absicht eines dauerhaften Aufenthalts zeigen
- physische Anwesenheit in der Slowakei für mindestens 183 Tage in einem Kalenderjahr (jegliche Anwesenheitstage zählen; außer wenn die Anwesenheit ausschließlich zu Studien- oder Heilbehandlungszwecken erfolgt)
- Tie-Breaker: Wenn Sie auch anderswo nach einem Steuerabkommen ansässig sind, kann der Wohnsitz der Slowakei zugewiesen werden, wenn Sie im anderen Vertragsstaat nicht als steuerlich ansässig gelten
Die Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit in der Slowakei erfordert im Allgemeinen die Aufgabe des ständigen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Wohnsitzes und die Unterschreitung der 183-Tage-Grenze, aber Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie woanders steuerlich ansässig werden, da Sie sonst nach nationalen Vorschriften weiterhin als slowakischer Steueransässiger gelten könnten. Die formelle Abmeldung beim Finanzamt und die sorgfältige Abstimmung mit den Treaty Tie-Breaker-Regeln erhöhen die Komplexität im Vergleich zu reinen Tageszählsystemen.