San Marino
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 17% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 17% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- als steuerlich ansässig im Melderegister von San Marino (anagrafe tributaria) registriert, nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Gendarmeria / den Staatskongress
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und eines Wohnsitzes (eigen oder gemietet) im Hoheitsgebiet von San Marino für den ordentlichen Wohnsitz
- Steuerliche Ansässigkeit von Nicht-Domizilierten: vorübergehaltener Aufenthalt in qualifizierten Hotels in San Marino für mindestens 30 Tage und höchstens 150 Tage in einem Kalenderjahr, kombiniert mit der Zahlung der jährlichen Ersatzsteuer von 10.000 € und der Erfüllung von Integritätsbedingungen
Der Steuerwohnsitz ist statusbasiert (Registrierung und spezifische Sondergenehmigungen) und nicht staatsbürgerschafts- oder domizilbasiert. Daher beendet die Aufgabe des Wohnsitzes oder der Ablauf einer Nicht-Domizil- oder Sondergenehmigung im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit in San Marino, sobald Sie ausreisen und sich abmelden, ohne mehrjährige Nachwirkungen. Es gibt keine Hinweise in offiziellen oder fachlichen Leitlinien auf staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung, Wegzugsteuern oder lange Rückschaufristen, die ehemalige Einwohner nach ihrer Ausreise steuerpflichtig halten würden.
Toccaceli Bronzetti (quoting San Marino non‑domiciled tax residence rules)