Diese Seite wurde maschinell aus dem Englischen übersetzt. Steuerangaben sind unverändert – öffnen Sie die verlinkte offizielle Quelle für den maßgeblichen Text.
← Zurück zur Karte

San Marino

Southern Europe · SM · 22 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 17%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 35%
Kapitalgewinne
MwSt. / USt. (Standard) 17%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Der Steuerwohnsitz ist statusbasiert (Registrierung und spezifische Sondergenehmigungen) und nicht staatsbürgerschafts- oder domizilbasiert. Daher beendet die Aufgabe des Wohnsitzes oder der Ablauf einer Nicht-Domizil- oder Sondergenehmigung im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit in San Marino, sobald Sie ausreisen und sich abmelden, ohne mehrjährige Nachwirkungen. Es gibt keine Hinweise in offiziellen oder fachlichen Leitlinien auf staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung, Wegzugsteuern oder lange Rückschaufristen, die ehemalige Einwohner nach ihrer Ausreise steuerpflichtig halten würden.

Toccaceli Bronzetti (quoting San Marino non‑domiciled tax residence rules)

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →