San Marino
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Was sind die wichtigsten Steuersätze in San Marino?
San Marino hat ein weltweites Steuersystem mit einem Spitzensteuersatz von 35% für natürliche Personen und einem Körperschaftsteuersatz von 17%. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 17%.
Common questions
- Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in San Marino?
- Der Körperschaftsteuersatz in San Marino beträgt 17%.
- Wie hoch ist der Quellensteuersatz auf Dividenden?
- Der Quellensteuersatz auf Dividenden in San Marino beträgt 5%.
- Gibt es in San Marino ein Golden Visa Programm?
- Ja, San Marino bietet ein Golden Visa Programm mit einer Mindestinvestition von $540.000 USD an.
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 17% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 17% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- als steuerlich ansässig im Melderegister von San Marino (anagrafe tributaria) registriert, nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Gendarmeria / den Staatskongress
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und eines Wohnsitzes (eigen oder gemietet) im Hoheitsgebiet von San Marino für den ordentlichen Wohnsitz
- Steuerliche Ansässigkeit von Nicht-Domizilierten: vorübergehaltener Aufenthalt in qualifizierten Hotels in San Marino für mindestens 30 Tage und höchstens 150 Tage in einem Kalenderjahr, kombiniert mit der Zahlung der jährlichen Ersatzsteuer von 10.000 € und der Erfüllung von Integritätsbedingungen
Der Steuerwohnsitz ist statusbasiert (Registrierung und spezifische Sondergenehmigungen) und nicht staatsbürgerschafts- oder domizilbasiert. Daher beendet die Aufgabe des Wohnsitzes oder der Ablauf einer Nicht-Domizil- oder Sondergenehmigung im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit in San Marino, sobald Sie ausreisen und sich abmelden, ohne mehrjährige Nachwirkungen. Es gibt keine Hinweise in offiziellen oder fachlichen Leitlinien auf staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung, Wegzugsteuern oder lange Rückschaufristen, die ehemalige Einwohner nach ihrer Ausreise steuerpflichtig halten würden.
Toccaceli Bronzetti (quoting San Marino non‑domiciled tax residence rules)