Syria
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 28% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 22% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 0% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- 183+ Tage in einem Kalenderjahr
- Aufrechterhaltung eines Wohnsitzes in Syrien
Die offizielle Regel ist ein einfacher Präsenz-/Aufenthaltstest: Die steuerliche Ansässigkeit entsteht durch die Beibehaltung eines Wohnsitzes in Syrien oder den Aufenthalt von 183+ Tagen im Jahr. Es gibt hier keine offiziellen Hinweise auf Staatsbürgerschaft, Domizil oder „Tail Rules“, die jemanden nach der Ausreise weiterhin ansässig halten würden, sodass die Ausreise unkompliziert sein sollte, wenn die Person diese Auslöser nicht mehr erfüllt.