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Syria

Western Asia · SY · 0 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 28%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 22%
Kapitalgewinne
MwSt. / USt. (Standard) 0%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die offizielle Regel ist ein einfacher Präsenz-/Aufenthaltstest: Die steuerliche Ansässigkeit entsteht durch die Beibehaltung eines Wohnsitzes in Syrien oder den Aufenthalt von 183+ Tagen im Jahr. Es gibt hier keine offiziellen Hinweise auf Staatsbürgerschaft, Domizil oder „Tail Rules“, die jemanden nach der Ausreise weiterhin ansässig halten würden, sodass die Ausreise unkompliziert sein sollte, wenn die Person diese Auslöser nicht mehr erfüllt.

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