eSwatini
Southern Africa · SZ · 7 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 27,5% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 33% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- ordentlich ansässig in Eswatini
- nicht ordnungsgemäß ansässig, aber für insgesamt 183 Tage oder mehr im Steuerjahr in Eswatini anwesend
- nicht ordnungsgemäß ansässig, aber im Steuerjahr und in jedem der beiden vorangegangenen Steuerjahre für insgesamt 183 Tage oder mehr in Eswatini anwesend
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf den Kriterien des gewöhnlichen Wohnsitzes und der physischen Anwesenheit von 183 Tagen. Daher beendet die Aufgabe des gewöhnlichen Wohnsitzes und das Unterschreiten der 183-Tage-Grenze im laufenden und in den vorangegangenen Jahren im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit in Eswatini ohne lange Nachlaufregelungen oder Staatsbürgerschaftsverbindungen.