East Timor
South-Eastern Asia · TL · 1 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 10% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 10% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 0% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Aufenthalt in Timor-Leste für Zeiträume, die in der Summe mindestens 183 Tage in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum betragen, der während des Steuerjahres beginnt oder endet, UND keine ständige Wohnstätte außerhalb von Timor-Leste haben
- Mitarbeiter der Regierung von Timor-Leste (wird unabhängig von der physischen Anwesenheit als ansässig behandelt)
Die steuerliche Ansässigkeit hängt hauptsächlich vom 183-Tage-Test der physischen Anwesenheit ab, zuzüglich des Fehlens eines ständigen Wohnsitzes im Ausland; sobald Sie aus Timor-Leste ausreisen, unter 183 Tagen bleiben und Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Timor-Leste begründen, sind Sie nicht mehr ansässig, ohne mehrjährige Nachlaufregeln.
Autoridade Tributária e Aduaneira de Timor-Leste (East Timor Revenue Service)