Turkmenistan
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 10% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physische Präsenz in Turkmenistan für 183 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr
- dauerhaft in Turkmenistan ansässig (gemäß Zivilgesetzbuch) für steuerliche Zwecke
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf der Anwesenheitsdauer und dem ständigen Wohnsitz; die Aufgabe der Ansässigkeit wird im Allgemeinen durch die Ausreise aus Turkmenistan erreicht, sodass Sie weniger als 183 Tage anwesend sind und keinen ständigen Wohnsitz mehr haben, ohne Anzeichen einer mehrjährigen Nachwirkung oder einer Wegzugsteuer.