Tunisia
Northern Africa · TN · 58 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 40% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 19% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Hauptwohnsitz (Domizil) in Tunesien
- Aufenthalte in Tunesien, ununterbrochen oder unterbrochen, für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mindestens 183 Tagen in einem Kalenderjahr
- Beamter oder Staatsbediensteter, der im Ausland tätig ist und dort nicht der Einkommensteuer auf sein Welteinkommen unterliegt
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf dem Wohnsitz oder der Anwesenheit von 183+ Tagen, sodass eine Person im Allgemeinen die tunesische Steueransässigkeit aufgibt, indem sie ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt und unter der 183-Tage-Schwelle bleibt; es gibt keinen Hinweis auf eine fortbestehende Wohnsitz- oder staatsbürgerschaftsbasierte Steuerforderung, sobald diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.