Turkey
Western Asia · TR · 84 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 40% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- domizil (Wohnsitz) in der Türkei
- mehr als sechs Monate (über 183 Tage) ununterbrochener Aufenthalt in der Türkei in einem Kalenderjahr, wobei vorübergehende Abwesenheiten die Kontinuität nicht unterbrechen
Die Beendigung der türkischen Steueransässigkeit ist relativ einfach, wenn Sie sowohl ausreisen als auch die Sechsmonatsfrist nicht überschreiten. Sie kann jedoch schwieriger sein für Personen mit einem im Adressregistrierungssystem eingetragenen türkischen Wohnsitz oder mit laufenden Aufenthalts-/Arbeitserlaubnissen, da diese geändert werden müssen, um nachzuweisen, dass der Wohnsitz nicht mehr in der Türkei besteht.
Revenue Administration of the Republic of Türkiye (via OECD)