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Turkey

Western Asia · TR · 84 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 25%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 40%
Kapitalgewinne
MwSt. / USt. (Standard) 20%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die Beendigung der türkischen Steueransässigkeit ist relativ einfach, wenn Sie sowohl ausreisen als auch die Sechsmonatsfrist nicht überschreiten. Sie kann jedoch schwieriger sein für Personen mit einem im Adressregistrierungssystem eingetragenen türkischen Wohnsitz oder mit laufenden Aufenthalts-/Arbeitserlaubnissen, da diese geändert werden müssen, um nachzuweisen, dass der Wohnsitz nicht mehr in der Türkei besteht.

Revenue Administration of the Republic of Türkiye (via OECD)

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →