United Republic of Tanzania
Eastern Africa · TZ · 9 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 30% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 18% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- dauerhafter Wohnsitz in Tansania + Anwesenheit während eines Teils des Jahres
- in Tansania für 183 Tage oder mehr im Steuerjahr anwesend
- in Tansania im Steuerjahr und in jedem der beiden vorangegangenen Jahre mit durchschnittlich mehr als 122 Tagen pro Jahr
- Angestellter oder Beamter der Regierung von Tansania, der im Ausland eingesetzt ist
Die offiziellen Regeln basieren auf dem Aufenthaltsort und dem ständigen Wohnsitz, nicht auf der Staatsbürgerschaft oder dem Wohnsitz, sodass die Ansässigkeit in der Regel durch Nichterfüllung dieser gesetzlichen Kriterien beendet werden kann. Dies ist schwieriger als eine reine Aufenthaltsregel, da ein ständiger Wohnsitz in Tansania und die Anwesenheit für einen beliebigen Teil des Jahres ausreichen, um die Ansässigkeit auszulösen, und der 122-Tage-Durchschnittstest die Ansässigkeit über mehrere Jahre verlängern kann.