Ukraine
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 18% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 18% |
| Kapitalgewinne | 18% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- ständiger Wohnsitz in der Ukraine
- Zentrum der lebenswichtigen Interessen in der Ukraine
- 183 Tage oder mehr in der Ukraine während des Steuerjahres
- Ukrainische Staatsbürgerschaft, wenn der Wohnsitz weiterhin nicht ermittelt werden kann
- Selbstanerkennung als ukrainischer Steueransässiger
Die Ukraine verwendet eine Hierarchie von Ansässigkeitstests anstelle einer staatsbürgerschaftsbasierten Besteuerung, und die offizielle Anleitung besagt, dass eine Person den Wohnsitzstatus nur durch Fakten ändern oder aufgeben kann, die die Nichtansässigkeit unterstützen. Das macht eine Ausreise durch das Kappen von Bindungen und Tagen möglich, aber nicht rein automatisch, wenn ukrainische Behörden immer noch Wohnsitz, Zentrum der lebenswichtigen Interessen oder einen ungelösten Status feststellen.