Uganda
Eastern Africa · UG · 8 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 40% |
| Kapitalgewinne | 30% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 18% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- hat während des Steuerjahres einen ständigen Wohnsitz in Uganda
- physische Präsenz in Uganda für 183 Tage oder mehr in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum, der im Einkommensjahr beginnt oder endet
- physische Präsenz in Uganda während des Einkommensjahres und in jedem der beiden vorangegangenen Jahre für Zeiträume von durchschnittlich mehr als 122 Tagen in jedem dieser Jahre
- als Angestellter oder Beamter der Regierung von Uganda, der im Einkommensjahr im Ausland tätig ist
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf einem ständigen Wohnsitz oder der Anwesenheitsdauer (und der Anstellung im öffentlichen Dienst im Ausland); wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Uganda aufgeben, die Anwesenheitstests von 183/122 Tagen unterschreiten und kein im Ausland eingesetzter ugandischer Regierungsangestellter sind, gelten Sie für dieses Jahr als nicht ansässig.