Uruguay
South America · UY · 16 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 36% |
| Kapitalgewinne | 12% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 22% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Anwesenheit in Uruguay von mehr als 183 Tagen im zivilen (Kalender-)Jahr, wobei sporadische Abwesenheiten bis zu 30 Tagen mitgezählt werden, es sei denn, es wird eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nachgewiesen
- Hauptkern oder Basis der Aktivitäten oder wirtschaftlichen oder vitalen Interessen mit Sitz in Uruguay (wesentliche Kriterien)
- Vermutung lebenswichtiger Interessen bei ständigem Wohnsitz von Ehegatten und unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern in Uruguay
- Basis der Aktivitäten, die angenommen werden, wenn das in Uruguay erzielte Einkommen höher ist als in jedem anderen einzelnen Land (ausschließlich Fälle von ausschließlich passivem Einkommen)
- wirtschaftliche Interessen durch Investitionen in Immobilien in Uruguay über 15 Millionen Indexeinheiten
- wirtschaftliche Interessen durch direkte oder indirekte Investitionen von über 45 Millionen Indexeinheiten in ein Unternehmen mit Projekten oder Aktivitäten, die durch das Investitionsgesetz gefördert werden
- wirtschaftliche Interessen durch Investitionen in Immobilien von über 3,5 Millionen indexierten Einheiten, die ab dem 1. Juli 2020 getätigt wurden, zuzüglich mindestens 60 Tagen physischer Präsenz in Uruguay im Kalenderjahr
- wirtschaftliche Interessen durch direkte oder indirekte Investitionen von über 15 Millionen Indexeinheiten in ein Unternehmen, getätigt ab dem 1. Juli 2020, die im Laufe des Jahres mindestens 15 neue abhängige Vollzeitstellen schaffen
Die Beendigung der uruguayischen Steueransässigkeit erfordert im Allgemeinen, dass keine der gesetzlichen Voraussetzungen mehr erfüllt ist und, wo relevant, die Steueransässigkeit in einem anderen Land nachgewiesen wird, um die Tageszählung und Investitionsvermutungen zu vermeiden. Es ist also nicht so einfach wie nur die Ausreise, aber es gibt keine Staatsbürgerschaft oder langfristige Ansässigkeit als Nachlauf. Bedeutende Investitionen oder eine in Uruguay verbleibende Familie können weiterhin die Ansässigkeit auslösen, bis diese Bindungen reduziert sind oder ein Nachweis der ausländischen Steueransässigkeit erbracht wird.
Dirección General Impositiva (DGI), Uruguay – via OECD official guidance