Uzbekistan
Central Asia · UZ · 50 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 15% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 12% |
| Kapitalgewinne | 12% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 12% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physische Präsenz in Usbekistan für 183 Tage oder mehr innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums, der in der Steuerperiode beginnt oder endet
- physische Präsenz in Usbekistan für weniger als 183 Tage im Jahr, aber mehr Tage als in jedem anderen einzelnen Staat
Die steuerliche Ansässigkeit basiert ausschließlich auf der Anzahl der Tage der physischen Anwesenheit und der relativen Verweildauer; sobald eine Person Usbekistan verlässt und den 183-Tage-Test oder den Test „mehr als in jedem anderen Staat“ nicht mehr erfüllt, endet die steuerliche Ansässigkeit ohne Nachwirkungs- oder Wohnsitzregeln.