Vatican
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 0% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 0% |
| Steuersystem | no income tax |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Keine allgemeine Einkommensteuer im Vatikanstaat; Angestellte werden hauptsächlich auf ihr Einkommen aus Anstellungen bei Vatikan-Einrichtungen besteuert
- Geistliche und Angehörige von Ordensgemeinschaften sind im Allgemeinen von der vatikanischen Einkommensteuer befreit und werden stattdessen in ihrem Heimatland besteuert.
Da die Vatikanstadt kein umfassendes Einkommensteuersystem mit formellen gesetzlichen Wohnsitztests betreibt, ist die Beendigung der steuerlichen Verbindungen zum Vatikan im Allgemeinen eine Frage der Beendigung der Anstellung oder der Funktionen im Vatikan und nicht der Erfüllung komplexer Wohnsitz- oder Domizilbestimmungen.