Venezuela
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 34% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 34% |
| Kapitalgewinne | 1% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 16% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Anwesenheit in Venezuela für mehr als 183 Tage insgesamt während des aktuellen Steuerjahres (Kalenderjahres)
- Anwesenheit in Venezuela für mehr als 183 Tage insgesamt im vorangegangenen Steuerjahr (Kalenderjahr)
- Die Begründung eines Wohnsitzes oder einer Wohnung (Domizil oder gewöhnlicher Aufenthalt) in Venezuela, es sei denn, die Person hat sich im selben Kalenderjahr mehr als 183 Tage in einem anderen Land aufgehalten und kann dort mit Nachweisen der Steuerbehörden dieses Landes ihren steuerlichen Wohnsitz nachweisen
- Vermutung, dass venezolanische Staatsbürger für Steuerzwecke in Venezuela ansässig sind, es sei denn, sie können das Gegenteil beweisen
Die Beendigung der venezolanischen Steueransässigkeit erfordert im Allgemeinen sowohl die Reduzierung der Anwesenheit unter der 183-Tage-Schwelle als auch den Nachweis der Ansässigkeit und Steueransässigkeit in einem anderen Land, um die Vermutungen von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt zu überwinden, insbesondere für venezolanische Staatsbürger. Dies macht die Beendigung komplexer als eine einfache Zählregel für Tage, aber es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte weltweite Besteuerung oder formelle Wegzugsteuer.
Servicio Nacional Integrado de Administración Aduanera y Tributaria (SENIAT) via summarized guidance