Vietnam
South-Eastern Asia · VN · 65 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | 0,1% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Anwesenheit in Vietnam für mindestens 183 Tage in einem Kalenderjahr oder in einem beliebigen zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraum ab dem ersten Tag der Anwesenheit
- Einen ständigen Wohnsitz in Vietnam haben (eingetragener ständiger Wohnsitz für vietnamesische Staatsbürger oder Daueraufenthalts-/Aufenthaltskarte für Ausländer)
- Ein gemietetes Haus oder eine andere Unterkunft in Vietnam mit einer Gesamtmietdauer von mindestens 183 Tagen im Steuerjahr
- Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Vietnam zu haben, aber weniger als 183 Tage im Steuerjahr in Vietnam anwesend zu sein und keine Steueransässigkeit in einem anderen Land nachweisen zu können (durch eine Ansässigkeitsbescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument)
Die Beendigung der vietnamesischen Steueransässigkeit erfordert im Allgemeinen sowohl die Reduzierung der Anwesenheitstage unter 183 als auch den Nachweis der Steueransässigkeit in einem anderen Land, falls Sie weiterhin über eine dauerhafte oder langfristige Wohnstätte in Vietnam verfügen, da Sie andernfalls weiterhin als ansässig gelten können.
Ministry of Finance of Vietnam (Circular No. 111/2013/TT-BTC, Article 1)