South Africa
Southern Africa · ZA · 79 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 27% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 45% |
| Kapitalgewinne | 18% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- ordentlich ansässig in Südafrika (Land, das als tatsächlicher / Hauptwohnsitz, Ort, an den Sie natürlich zurückkehren, gilt)
- physische Anwesenheitstest: mehr als 91 Tage im aktuellen Steuerjahr in Südafrika anwesend
- physische Anwesenheitstest: mehr als 91 Tage in jedem der fünf vorangegangenen Steuerjahre in Südafrika anwesend
- physische Anwesenheitstest: mehr als 915 Tage insgesamt in Südafrika während der vorangegangenen fünf Steuerjahre anwesend
- von der südafrikanischen Ansässigkeit ausgeschlossen, wenn er nach einem Doppelbesteuerungsabkommen ausschließlich als Ansässiger eines anderen Landes gilt
Die Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit ist nach dem physischen Anwesenheitstest (330 aufeinanderfolgende Tage außerhalb Südafrikas) unkompliziert, aber schwieriger, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, da SARS eine detaillierte sachliche und auf die Absicht ausgerichtete Prüfung durchführt und die formelle Beendigung mit unterstützenden Beweisen bearbeitet werden muss.