Steuerliche Ansässigkeit in Germany
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- einen Wohnsitz in Deutschland zu haben, der unter Umständen unterhalten und genutzt wird, die darauf hindeuten, dass er als Wohnung zur Verfügung steht (Abgabenordnung § 8 AO)
- einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, was einen Aufenthalt unter Umständen bedeutet, die darauf hindeuten, dass er nicht nur vorübergehend ist (Abgabenordnung §9 AO)
- ein ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland von mehr als sechs Monaten, der in der Regel vom Beginn des Aufenthalts an als gewöhnlicher Aufenthalt gilt (Abgabenordnung §9 AO)
Deutschland hat kein Golden Visa oder Digital-Nomaden-Visum, aber ein Selbstfinanzierer, der remote arbeitet, oder eine vermögende Person kann in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung über ein Langzeit-Aufenthaltsvisum und dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer abhängigen oder selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit erhalten, sofern die Anforderungen an Qualifikation, wirtschaftliches Interesse und finanzielle Mittel erfüllt sind.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenDie Beendigung der deutschen Steueransässigkeit erfordert in der Regel die Aufgabe jeder Wohnung, die als Wohnsitz genutzt werden kann, und die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts; das bloße Unterschreiten der 183-Tage-Grenze reicht nicht aus, wenn eine Wohnung weiterhin zur Verfügung steht, aber sobald sowohl der Wohnsitz als auch der gewöhnliche Aufenthalt eindeutig aufgegeben sind, endet die Steueransässigkeit im Allgemeinen ohne mehrjährige Nachlaufregelungen.
“A person is deemed to be resident at the place where they maintain a dwelling under circumstances indicating that they maintain and use that dwelling (section 8 of the Fiscal Code). A habitual abode exists at the place where the individual is present under circumstances indicating that the stay is not only temporary (section 9 of the Fiscal Code). A habitual abode is generally deemed to exist if an individual spends more than six months in Germany, disregarding short interruptions.” — Bundesministerium der Finanzen (German Federal Ministry of Finance) via OECD CRS country information
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.