Steuerliche Ansässigkeit in Gabon
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
- gewöhnlicher Wohnsitz in Gabun (Hauptwohnsitz, Hauptgeschäfts- oder Berufstätigkeit oder Mittelpunkt der finanziellen Interessen in Gabun)
- Aufenthalt in Gabun für mindestens sechs Monate in einem Kalenderjahr
Ein langfristiger Wohnsitz für eine Einzelperson in Gabun wird normalerweise über eine von einem Arbeitgeber gesponserte Arbeitserlaubnis und dann eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) erlangt, nicht über eigenständige oder investitionsbasierte Wohnsitzoptionen.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDie steuerliche Ansässigkeit basiert auf dem gewöhnlichen Wohnsitz oder dem Aufenthalt von sechs Monaten in Gabun, sodass sie im Allgemeinen durch die Verlagerung des Hauptwohnsitzes und der wirtschaftlichen Interessen ins Ausland und einen Aufenthalt unter der Sechsmonatsgrenze gebrochen werden kann; es gibt keine Hinweise auf staatsbürgerschaftsbasierte oder mehrjährige Domizil-Nachlaufregeln. In der Praxis müssen Sie auch Ihren gewöhnlichen Wohnsitz (Zuhause, Hauptgeschäft, Zentrum der finanziellen Interessen) in Gabun abmelden/aufgeben, um nicht als ansässig zu gelten.
“Residents are taxed on worldwide net income. Non-residents are taxed only on Gabon-source income. Individuals having their usual abode or spending at least six months in Gabon are considered residents. An individual normally is considered to have his/her usual abode in Gabon if his/her principal residence, main business or professional activity or center of financial interests is located in Gabon.” — Direction Générale des Impôts (Gabon) – Code Général des Impôts (unofficial English translation)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.