Steuerliche Ansässigkeit in Saint Lucia
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- physisch in Saint Lucia für nicht weniger als 183 Tage im Einkommensjahr anwesend
- physisch in Saint Lucia für einen ununterbrochenen Zeitraum von weniger als 183 Tagen im Einkommensjahr anwesend, aber im unmittelbar vorangegangenen oder nachfolgenden Einkommensjahr ansässig
Für einen Remote-Mitarbeiter ist der wichtigste praktische Weg in St. Lucia das „Live It“-Visum für digitale Nomaden, das einen vorübergehenden Aufenthalt und Remote-Arbeit ermöglicht; für einen langfristigen Umzug gibt es in den bereitgestellten Quellen kein offizielles Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investition, und der hier gezeigte Weg ist vorübergehend und kein Weg zur Ansässigkeit.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassen- ständiger Wohnsitz in St. Lucia und physische Anwesenheit für einen bestimmten Zeitraum im Einkommensjahr (es sei denn, die Abwesenheit ist aus Gründen erfolgt, die der Comptroller of Inland Revenue als angemessen erachtet)
Die steuerliche Ansässigkeit ist an die physische Anwesenheit und den Besitz eines ständigen Wohnsitzes gebunden, so dass sie in der Praxis in der Regel durch die Ausreise aus St. Lucia und die Nichterfüllung der Anwesenheits-/Wohnsitzbedingungen endet, ohne explizite mehrjährige Nachfristen oder staatsbürgerschaftsbasierte Regeln.
“An individual is regarded as resident in Saint Lucia if one of the following applies: (a) the individual’s permanent place of abode is in Saint Lucia and the individual is physically present in Saint Lucia for some period of time in the year of income, unless absent for the purposes considered reasonable by the Comptroller of Inland Revenue; (b) the individual is physically present in Saint Lucia for not less than 183 days in the year of income; or (c) the individual is physically present in Saint Lucia for a continuous period of less than 183 days in the year of income but is resident in the immediately preceding year of income or in the immediately succeeding year of income.” — Inland Revenue Department, Government of Saint Lucia
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.