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Was ist der Spitzensteuersatz für Einkommen in Französisch-Polynesien?

Französisch-Polynesien hat keine Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz für natürliche Personen beträgt 0 %.

Common questions

Gibt es eine Wegzugsteuer in Französisch-Polynesien?
Nein, Französisch-Polynesien hat keine Wegzugsteuer.
Wie einfach ist es, in Französisch-Polynesien steuerlich ansässig zu werden?
Es gilt als schwierig, in Französisch-Polynesien steuerlich ansässig zu werden.

Tax Map · Umzugsrankings

Steuerliche Ansässigkeit in French Polynesia

Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.

Wie man ein Steueransässiger wird

hart für den Aufenthalt

Es gibt keine Investitions- oder Digital-Nomaden-Route; Nicht-EU-Bürger, die langfristig in Französisch-Polynesien leben möchten, müssen sich für ein französisches Langzeitvisum und eine Aufenthaltserlaubnis (Arbeit, Studium, Familie usw.) qualifizieren und dann den entsprechenden vorübergehenden Aufenthaltsstatus für Aufenthalte über 3 Monate erhalten.

Wie man die Ansässigkeit aufhebt

einfach zu verlassen

Französisch-Polynesien erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen, daher gibt es keinen praktischen laufenden Steueransässigkeitsstatus, der für Einkommensteuerzwecke aufgehoben werden müsste; die Ausreise löst keine Nachsteuerregelungen oder Wegzugsteuern aus.

“French Polynesian has no income taxes on individuals, no wealth taxes, and no inheritance taxes.[3]” Direction des impôts de la Polynésie française

Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.