Steuerliche Ansässigkeit in French Polynesia
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
- keine Einkommensteuer für natürliche Personen; keine formellen Tests zur steuerlichen Ansässigkeit von natürlichen Personen, die von der lokalen Steuerbehörde veröffentlicht werden
Es gibt keine Investitions- oder Digital-Nomaden-Route; Nicht-EU-Bürger, die langfristig in Französisch-Polynesien leben möchten, müssen sich für ein französisches Langzeitvisum und eine Aufenthaltserlaubnis (Arbeit, Studium, Familie usw.) qualifizieren und dann den entsprechenden vorübergehenden Aufenthaltsstatus für Aufenthalte über 3 Monate erhalten.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenFranzösisch-Polynesien erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen, daher gibt es keinen praktischen laufenden Steueransässigkeitsstatus, der für Einkommensteuerzwecke aufgehoben werden müsste; die Ausreise löst keine Nachsteuerregelungen oder Wegzugsteuern aus.
“French Polynesian has no income taxes on individuals, no wealth taxes, and no inheritance taxes.[3]” — Direction des impôts de la Polynésie française
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.