Steuerliche Ansässigkeit in Saint Helena
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- Auf St. Helena 183 Tage oder länger im Steuerjahr anwesend
- Auf St. Helena für 90 Tage oder mehr im Steuerjahr ansässig und hat einen ständigen Wohnsitz auf St. Helena
- Auf St. Helena ansässig für einen Teil des Steuerjahres und ist ordentlicher Einwohner von St. Helena
Es gibt keine Investitions- oder Nomadenvise-Option; ein langfristiger Aufenthalt für eine ausländische Person erfordert im Allgemeinen die Sicherung einer lokalen Anstellung plus einer Arbeitserlaubnis und einer Langzeit-Einreiseerlaubnis oder die Qualifizierung als Ehepartner/Angehöriger eines St. Helenianers.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenDie steuerliche Ansässigkeit basiert auf der jährlichen Anwesenheit, dem ständigen Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthalt; die Beendigung der Ansässigkeit erfordert im Allgemeinen die Ausreise, die Unterschreitung der Schwellenwerte für die Aufenthaltsdauer und die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts oder des ständigen Wohnsitzes, was den Nachweis eines festen Umzugs ins Ausland erfordern kann.
“An individual is resident in St Helena for income tax purposes if he or she meets any one of the following tests in a tax year: (i) is present in St Helena for 183 days or more in that tax year; or (ii) is present in St Helena for 90 days or more in that tax year and has a permanent place of abode in St Helena at any time in that tax year; or (iii) is present in St Helena at any time in that tax year and is ordinarily resident in St Helena. … This test for residency is an annual test and the 183 day requirement must be satisfied for every tax year.[4][5]” — St Helena Government Income Tax Office
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.