Wie werden Kryptowährungen in Frankreich besteuert?
In Frankreich werden Kryptowährungen als Kapitalgewinne mit einem Spitzensteuersatz von 31,4 % besteuert. Es gibt keine langfristige Befreiung.
Common questions
- Wie hoch ist der Spitzensteuersatz für Kryptowährungen in Frankreich?
- Der Spitzensteuersatz für die Kryptowährungssteuer in Frankreich beträgt 31,4 % und wird als Kapitalertragsteuer erhoben.
- Bietet Frankreich langfristige Steuerbefreiungen für Kryptowährungen an?
- Nein, Frankreich bietet keine langfristige Befreiung für Kryptowährungsgewinne an; diese werden als Kapitalgewinne besteuert.
- Besteuert Frankreich weltweite Krypto-Einkünfte?
- Ja, Frankreich wendet ein weltweites Steuersystem an, was bedeutet, dass Einwohner auf ihr weltweites Einkommen, einschließlich Kryptowährungsgewinnen, besteuert werden.
Tax Map · Krypto-Steuer-Rankings
Krypto-Steuer in France
Krypto in France ist als Kapitalgewinn besteuert.
Als Einzelperson, die nach Frankreich umzieht, sind Ihre Krypto-Gewinne aus Veräußerungen (hauptsächlich bei der Umwandlung von Krypto in Fiat oder bei der Verwendung für Einkäufe) immer als Kapitalgewinne mit einem Pauschalsatz von 30–31,4 % über einem kleinen jährlichen Freibetrag von 305 € steuerpflichtig, ohne eine steuerfreie Langzeit-Haltefrist.
“Les gains de cession d'actifs numériques [...] réalisés par les particuliers dans le cadre de la gestion de leur patrimoine privé relèvent du régime des plus-values de cession d'actifs numériques prévu à l'article 150 VH bis du CGI. Lorsque le montant total des prix de cession n'excède pas 305 € au cours d'une année d'imposition, les plus-values nettes réalisées au titre de cette année sont exonérées. Au‑delà, les plus-values nettes de cession d'actifs numériques sont imposées au prélèvement forfaitaire unique au taux de 12,8 %, auquel s'ajoutent des prélèvements sociaux, soit une imposition globale d'environ 30 %.” — Direction générale des Finances publiques (DGFiP) – BOFiP
Spiegelt die Behandlung der Krypto-Veräußerungen einer Person wider. Schätzung – Bestätigung anhand der verlinkten Quelle. Siehe die Methodik.