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Wie wird Kryptowährung im Libanon besteuert?

Kryptowährung wird im Libanon als Kapitalgewinn eingestuft und unterliegt einem Spitzensteuersatz von 15 %. Langfristige Gewinne sind nicht ausgenommen.

Common questions

Wie hoch ist der Kapitalertragsteuersatz im Libanon für Krypto?
Kryptowährung wird im Libanon als Kapitalgewinn besteuert, mit einem Spitzensteuersatz von 15 %. Der allgemeine Kapitalertragsteuersatz beträgt 10 %.
Sind langfristige Krypto-Gewinne im Libanon steuerfrei?
Nein, langfristige Kryptowährungsgewinne sind im Libanon nicht steuerfrei.

Tax Map · Krypto-Steuer-Rankings

Krypto-Steuer in Lebanon

Krypto in Lebanon ist als Kapitalgewinn besteuert.

Behandlung
als Kapitalgewinn besteuert
Langfristig
Noch besteuert
Schlagzeilenrate
15%

Libanon behandelt Kryptowährungen, die eine Einzelperson als persönliche Anlage hält, als immaterielles Vermögen, das bei Veräußerung einer Kapitalertragsteuer von 15 % unterliegt, ohne Freibetrag für langfristige Haltedauer.

“Capital gains derived from the disposal of tangible and intangible assets and financial assets are generally taxed at a rate of 15%.[6]” Lebanese Ministry of Finance (via Income Tax Law and circulars summarized in professional guidance)

Spiegelt die Behandlung der Krypto-Veräußerungen einer Person wider. Schätzung – Bestätigung anhand der verlinkten Quelle. Siehe die Methodik.