Tax Map · Krypto-Steuer-Rankings
Krypto-Steuer in Lebanon
Krypto in Lebanon ist als Kapitalgewinn besteuert.
Behandlung
als Kapitalgewinn besteuert
Langfristig
Noch besteuert
Schlagzeilenrate
15%
Libanon behandelt Kryptowährungen, die eine Einzelperson als persönliche Anlage hält, als immaterielles Vermögen, das bei Veräußerung einer Kapitalertragsteuer von 15 % unterliegt, ohne Freibetrag für langfristige Haltedauer.
“Capital gains derived from the disposal of tangible and intangible assets and financial assets are generally taxed at a rate of 15%.[6]” — Lebanese Ministry of Finance (via Income Tax Law and circulars summarized in professional guidance)
Spiegelt die Behandlung der Krypto-Veräußerungen einer Person wider. Schätzung – Bestätigung anhand der verlinkten Quelle. Siehe die Methodik.