Botswana
Southern Africa · BW · 25 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 22% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 14% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- ständiger Wohnsitz in Botswana im Steuerjahr
- physisch in Botswana für nicht weniger als 183 Tage im Steuerjahr anwesend ist, unabhängig davon, ob ein Wohnsitz unterhalten wird oder nicht
- hat seinen Wohnsitz in Botswana und hält sich in diesem Steuerjahr nicht weniger als 183 Tage in Botswana auf, wobei vorübergehende Abwesenheiten aus geschäftlichen, Erholungs- oder ähnlichen Gründen als Anwesenheit zählen
- physisch in Botswana anwesend ist für einen beliebigen Zeitraum im Steuerjahr, der mit einem Zeitraum der physischen Anwesenheit im unmittelbar vorangegangenen oder unmittelbar nachfolgenden Steuerjahr zusammenhängt, vorausgesetzt, die Person wird für dieses vorangegangene oder nachfolgende Jahr als ansässig behandelt
Die Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit erfordert sowohl, dass man sich nicht 183+ Tage in Botswana aufhält als auch keinen dauerhaften Wohnsitz unterhält, zuzüglich einer formellen Abmeldung, wenn weiterhin Einkünfte aus Botswana stammen; die Ausreise kann sich verzögern, wenn Steuern geschuldet werden.