South Korea
Eastern Asia · KR · 97 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 24% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 45% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- einen Wohnsitz in Korea haben (allgemeine Lebensbeziehung wie Familie, Vermögen usw. in Korea ansässig)
- einen Wohnsitz in Korea für mindestens 183 Tage in einem Steuerjahr unterhalten
- einen Wohnsitz in Korea für 183 aufeinanderfolgende Tage über zwei Steuerjahre (für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen) beibehalten
- eine Tätigkeit ausüben, die im Allgemeinen einen Wohnsitz in Korea von mindestens 183 Tagen erfordert
- als für 183 Tage oder mehr in einem Steuerjahr in Korea ansässig zu gelten, indem man die Familie nach Korea begleitet oder wesentliche Vermögenswerte in Korea unterhält
- als Einwohner behandelt werden, wo die allgemeine Lebensbeziehung (Familie und Eigentum) in Korea verbleibt, auch wenn man im Ausland arbeitet und sich dort länger als 183 Tage aufhält
Korea besteuert nicht ausschließlich aufgrund der Staatsbürgerschaft, aber der Wohnsitz kann bestehen bleiben, wenn Ihr Wohnsitz, Ihre Familie oder erhebliche Vermögenswerte in Korea verbleiben. Daher reicht es möglicherweise nicht aus, einfach weniger als 183 Tage im Ausland zu verbringen, um den Wohnsitz sauber aufzugeben.
National Tax Service (via OECD and PwC summaries of the Individual Income Tax Law)