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Thailand

South-Eastern Asia · TH · 61 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 20%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 35%
Kapitalgewinne
MwSt. / USt. (Standard) 7%
Steuersystem remittance
Aufenthaltsgrenze 180 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit wird ausschließlich durch den Aufenthalt von mehr als 180 Tagen in Thailand innerhalb eines Kalenderjahres ausgelöst, sodass sie in den Folgejahren im Allgemeinen durch die Unterschreitung dieser Schwelle der physischen Präsenz endet, ohne dass es Nachwirkungen aufgrund von Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft gibt.

The Revenue Department, Kingdom of Thailand

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →