Thailand
South-Eastern Asia · TH · 61 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 7% |
| Steuersystem | remittance |
| Aufenthaltsgrenze | 180 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Aufenthaltszeit in Thailand von insgesamt 180 Tagen oder mehr in einem Steuerjahr (Kalenderjahr)
Die steuerliche Ansässigkeit wird ausschließlich durch den Aufenthalt von mehr als 180 Tagen in Thailand innerhalb eines Kalenderjahres ausgelöst, sodass sie in den Folgejahren im Allgemeinen durch die Unterschreitung dieser Schwelle der physischen Präsenz endet, ohne dass es Nachwirkungen aufgrund von Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft gibt.