Steuerliche Ansässigkeit in Argentina
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 365+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- Argentinische Staatsangehörigkeit (gebürtig oder eingebürgert), bis die steuerliche Ansässigkeit nach dem Gesetz verloren geht
- Ausländische Person erhält dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Argentinien zu Migrationszwecken
- Ausländische Einzelperson wohnt länger als 12 aufeinanderfolgende Monate in Argentinien (Steueransässigkeit ab dem 13. Monat), vorübergehende Abwesenheiten von nicht mehr als 90 Tagen werden ignoriert
- Argentinischer Staatsbürger, der im Ausland arbeitet: Bleibt während der ersten 13 Monate im Ausland steuerlich ansässig und verliert die Ansässigkeit erst ab dem ersten Tag des 14. Monats oder bei Erlangung des dauerhaften Wohnsitzes im Ausland, je nachdem, was zuerst eintritt.
Ein selbstfinanzierter Remote-Mitarbeiter kann relativ einfach in Argentinien leben, indem er das 180-tägige Digital-Nomad-Visum (einmal verlängerbar) nutzt oder, falls er für einen lokalen Arbeitgeber tätig ist, eine vom Arbeitgeber gesponserte temporäre Arbeitsaufenthaltsgenehmigung erhält, die zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung führen kann.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenDie Beendigung des steuerlichen Wohnsitzes erfordert im Allgemeinen entweder den Erwerb eines dauerhaften Wohnsitzes im Ausland oder den Aufenthalt außerhalb Argentiniens für mehr als 12 Monate mit nur begrenzten kurzen Rückkehrbesuchen; es reicht nicht aus, einfach nur wegzuziehen oder unter eine Tagesgrenze zu fallen, aber es gibt keine lebenslange staatsbürgerschaftsbasierte oder fiktive Domizil-Nachwirkung.
“For the purposes of the Income Tax, we consider that an individual is resident in Argentina when: - Is of Argentine nationality (or naturalized), or. - Is a foreign individual who has obtained permanent residence in the country, or has been living in Argentina for more than twelve (12) months, as of the thirteenth month of presence in Argentina. Argentine nationals working abroad will cease to be considered residents in Argentina as from the first day of the thirteenth (13th) month of continuous stay abroad, or when they obtain permanent residence for migratory purposes in a foreign country, whichever occurs first. Foreign individuals will cease to be considered residents in Argentina when they obtain permanent residence for migratory purposes in a foreign country, or when they remain abroad for a continuous period of at least twelve (12) months; temporary absences in Argentina that, in a continuous or intermittent manner, do not exceed ninety (90) days within each twelve (12) month period shall not interrupt the continuity of the stay abroad.” — Administración Federal de Ingresos Públicos (AFIP), Argentina
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.